Das Corona-Tagebuch: Provinznotizen aus Deutschland Süd bei Südost (35): Maskerade

Wie bitte? Maskenpflicht? Ja, ist denn schon wieder Karneval?!?

Ach so. Nur Mund- und Nasenschutz. Da bin ich aber beruhigt.

Das wird allen ernstes vorgeschlagen, Staubsaugerbeutel zu Gesichtsmasken umzuschnibbeln. Also Staubsaugerbeutel, welche von den Herstellern bereits mit geruchshemmenden Pulvern ausgeliefert werden. Sollte man sich solche Beutel zu Mund- und Nasenschutz umschneidern, dann braucht man sich auch nicht Gedanken drum machen, ob man aus der Lunge stinkt. Oder ob stattdessen gerade ein Virus in der Lunge rumwütet. Das macht dann später schon das Pulver alleine.

Natürlich geht es beim Mund- und Nasenschutz nicht darum, dass die Corona-Polizei schneller erkennen kann, wer renitent und nicht obrigkeitshörig ist, um dessen Daten in deren Datenbanken aufzunehmen. Nein. Das ist nicht der Zweck. Nein. Es geht um uns aller Gesundheit.

Und das Nasenhaare unästhetisch sind. Was die Corona-Polizei da bislang schon alles sehen musste, das kann man sich nicht vorstellen. Drum der Mundschutz, der auch die Nase bedeckt. Bedecken muss. Seit der Laschet seinen Mund- und Nasenschutz falsch herum getragen hat, wissen wir, Politiker atmen mit dem Kinn. Oder Kiemen. So genau weiß man es beim Laschet nun auch wieder nicht. Das ist jetzt auch nicht so wichtig.

Man sollte aber sich schon mal damit vertraut machen, dass man sich den Schutz aus seinem letzten Hemd schnibbeln soll. Da lacht doch jeder 250 Nanometer große Virus drüber. So ein Hemd ist ein Sieb, der dicke Felsbrocken fernhält, den Felsstaub aber per Druckluft (HATSCHI ! ) durch die Siebmaschen drückt.

Gut, der Söder hat einen Mund- und Nasenschutz in bayrischen Landesfarben vorgestellt. Wahrscheinlich weil er meint, weiß-blaue Rauten filtern besser. Jetzt muss er es nur noch den Viren begreiflich machen. Er würde sicherlich mit den Viren ein ernstes Wörtchen reden, aber das geht nun ja auch nicht.

Forscher sollen ja bereits den Verdacht haben, dass der Virus bereits beim Sprechen übertragen werden kann. Beim Sprechen! Das wird dann bald wohl auf der Straße dann so ausgehen:

Polizist: “Sie wissen, warum ich Sie beim Gehen hier anhalte? Haben Sie einen triftigen Grund?” Passant ohne Maske: “Ja.” Und – zack – gibt es ne Anzeige wegen versuchter Körperverletzung gegen den Vollstreckungsbeamten. Bei einem “Nein” kämen noch 150 Euro als Jackpot hinzu. Da freut sich das Staatssäckel. Das Geld wird ja dringend benötigt.

Besonders hier in München gerät ja eine ganze Berufsgruppe in die Arbeitslosigkeit: die Staatsanwaltschaft. Hat es doch neulich in den Medien geheißen, die Kriminalität in München sei im letzten Monat brutal gesunken. Das heißt, die Grundkriminalität wie Bestechung, Betrug, Finanzabzocke und andere Weiße-Kragen-Delikte sind gleich geblieben, aber die zusätzliche, die jetzt fehlt, die gibt der Staatsanwaltschaft zu denken. Aber dafür gibt es ja die Corona-Polizei, die ja so 70 bis 150 Strafzettel täglich im Mindestwert von 150 Euro verteilt.

Und wenn jetzt das Ansprechen eines Polizisten ohne Mund- und Nasenschutz bei Einführung einer Maskenpflicht wieder zur Steigerung der Kriminalität in München führt, dann atmet auch die Staatsanwaltschaft durch, weil um Haaresbreite an der Kurzarbeit vorbei geschrammt.

Und die Polizei braucht sich dann auch nicht mehr um das letzte Urteil vom Bundesverfassungsgesetz scheren. Denn die Demos werden alle genehmigt und dann entweder wegen fehlenden Masken aufgelöst, oder, falls doch wer Masken nutzt, wegen Verstoß des Vermummungsverbots mit Einkesselungen und Verhaftungen beendet.

Tja, da wünscht man sich doch glatt, es wäre endlich wieder Karneval. Dann hätte man beim Masken-Tragen auch nicht so dumme Nebengedanken über diese Maskerade …

Das Corona-Tagebuch: Provinznotizen aus Deutschland Süd bei Südost (34): Demokratieverständnisse

Es ist schön festzustellen, dass das Demonstrationsrecht nicht durch das Infektionsschutzgesetz aushebelbar ist. Es zeigt, dass das Grundrechtsverständnis der Demokratie immer noch lebt.

Andererseits gibt es zu denken, dass wohl liebend gerne über Legislative und Exekutive regiert werden möchte und viele insgeheim dabei hoffen, dass die Judikative möge im Sinne von Gewaltenteilung, also “GewaltEnteilung” statt “Gewalten-Teilung” agieren (die richtige Betonung machte schon immer einen Unterschied). Wenn das Bundesverfassungsgericht den Law-und Order-Mentalisten aufzeigt, dass sie Grundrechte einfach ignorieren, ist das gut, zeigt zudem, dass das Grundrechtverständnis kein Allgemeingut der Ausführenden ist. Es gab bereits Stimmen, die darauf hinwiesen, dass die zuvor verhängte Ausgangsbeschränkung vom 21-März und die danach erfolgte Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 27-März (u.a.a. in der verschärften Version in Bayern) unter anderem auch beispielsweise gegen die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit verstoßen, sollte sie bei Demonstrationsanmeldungen zur Ablehnung des Demonstrationsrechts führen.

Jetzt muss man wissen, dass das das Infektionsschutzgesetz explizit das Grundrecht eines jeden einzelnen einschränkt und sich dem Grundgesetz direkt diametral gegenüber aufstellt. Interessant dabei ist, dass das Infektionsschutzgesetz per Verordnung (und ohne demokratisch erforderliche Anhörung des Bundesrates) eingesetzt wurde, dem Gesundheitsminister bundesweite Verordnungshoheit gibt und die Einschränkung der Grundrechte dafür öffentlich kaum erklärt wurde.

Jetzt spricht also das Bundesverfassungsgericht bei der willkürlichen Einschränkung der vom Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit ein Machtwort. Das Anmelden von Demonstrationen sollte somit kein Problem mehr sein, wenn die Anmeldenden entsprechend sich Vorgaben (z.B. Abstandsgebot) machen. Das Problem bleibt dann eher bei der Exekutiven bestehen.

Am 7-April wurde die angemeldete Demonstration der Organisation “Seebrücke” zu dem Thema “#LeaveNoOneBehind” der Flüchtlinge auf Lesbos / Griechenland gewaltsam von der Polizei mit Hinweis auf die erlassene Ausgangsbeschränkung aufgelöst. Obwohl die Teilnehmer definierten 2 Meter Sicherheitsabstand zueinander hielten, sah die Polizei trotzdem in der Demo an sich einen Verstoß zum Infektionsschutzgesetz und auf das Recht der Allgemeinheit auf körperliche Unversehrtheit und einer potentiellen Bedrohung deswegen.

Vor drei Tagen räumte die Polizei eine Kunstinstallation in Dresden ab, welche zwei Menschen mit Pappaufstellern erstellt hatten. Sie stellten mit Pappaufstellern eine Demo nach, wobei darauf geachtet wurde, normale Passanten nicht zu behindern.. Bei der Kunstinstallation ging es um das Thema “Flüchtlinge” und deren Lage auf Lesbos. Die Polizei sah eine Gefährdung nach dem Infektionsschutzgesetz und beendete die Pappaufsteller-Demo und zeigte die beiden Organisatoren entsprechend an. Andere gab es nicht, die angezeigt werden konnten. Es waren nur jene zwei, welche diese Aktion durchgeführt hatten.

Zwei Tage später (also gestern) gab es die nächste Demo in Dresden: der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Sachsen (DEHOGA) stellte mehrere hundert Stühle auf den Dresdener Neumarkt auf. Auf Twitter finden sich problemlos Videos (#DD1704, #allgemeinverfügung, #Dresden, #Coronakrise) und Fotos (s.a. hier), bei denen man feststellen kann, dass die Polizei keine Probleme mit Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz hatte. Lag es eventuell am Thema der Demonstration? Oder hat es bei der Exekutiven eine Lernkurve gegeben?

Nun gut. Es gibt einen himmelweiten Unterschied zwischen politischer Kunstinstallation und einer Deutsche Hotel- und Gaststättenverband-Demonstration. Das ist mir irgendwie klar. Allerdings lässt sich schon nachvollziehen, ab wann Polizei bereits bei geplanten Demonstrationen im Vorfeld mit dem Instrument des “Infektionsschutzgesetzes” eingegriffen hat und wie sie das Instrument währenddessen angewendet hat. Bei der DEHOGA-Demo jedenfalls nicht, bei “Seebrücke”-Aktionen jedenfalls immer. Und wenn es sein muss, Zentimetermessstab finden in jeder Einsatzplanungsjacke Platz …

Na ja, was bleibt mir noch übrig zu sagen? Lebbe geht weider. Auch in Corona-Zeiten.

Unter einem Schutz und Schirm

Liebe Fluggesellschaft,

ich habe deine Email erhalten und ich bin begeistert: so bunt, viele Buchstaben und tolle Bilderchen! Und du hast mir ex pressis verbis geschrieben, dass du meine Daten schützen wirst. Einerseits weiß ich, dass du mir diese Email doch nur aufgrund der Datenschutzgrundverordnung DSGVO schickst. Aber andererseits finde ich es einfach nur klasse, dass du für den Schutz meiner Daten jetzt sogar bis zu den höchsten Gerichten dieser Welt klagen wirst, wenn wieder diese  regierungsstaatlichen Datensaugerorganisationen wie NSA (USA), GAB (China), GCHQ (UK), BR BRENS (FR) oder BND (BRD) bei euch im Computersystem rumstöbern. Da fühl ich mich rundum gesichert. Das muss ich hier mal deutlich sagen.

Gesichert. Und zwar genau so sicher wie bei dem Polizeiaufgabengesetz Bayerns, gegen dem nur irgendwelche dahergelaufenen Strolche, lebend in Bayern und wohlmöglich auch noch irgendwelche Zuàgroàsdà („Zugereiste“), Weiterlesen