„Es genügt nicht, keine Meinung zu haben. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.“
von Wolfgang Neuss
„Es genügt nicht, keine Meinung zu haben. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.“
von Wolfgang Neuss
„Wir können hier richtig deutsch diskutieren, wir haben Verbandszeug im Hause.“
Wolfgang Neuss, 19231989
Ich hab mich überzeugt.
Ja, er lebt noch, er lebt noch, er lebt noch!
Der alte Holzmichel mit klingendem „B“ in der Mitte.
Der Johannes „Bee“ Kerner eben.
In der Woche jagt er Quasselquoten und am folgenden Wochenende vergnügt er als Fußballkommentator von Länderspielen das Fernsehpublikum und tritt in den Fußstapfen des „Guten-Abend-allerseits“-Heribert Faßbenders.
Hat der Kerner letztens doch noch wacker seine Herman-Schlacht posthum verloren, so ficht ihn solche nachträgliche Niederlage nicht an. Einen großen Geist ficht halt sowas nie an. Wie halt immer auch schon Astrid Lindgrens Karlson vom Dach.
Und so denkt denn auch die Fernsehnation und die Meinungsmacher des Boulevards. Da können die Neonazis schon mit Panzer auf deutschen Straßen üben, das ist sowas von egal.
Hauptsache das Wort „Autobahn“ wird geschichtsbewußt verwendet. Und der Bildschirm bleibt neonazifrei.
Ansonsten gibt es verbal von uns einen auf die Zwölf und wir fechten emotional mit. In jeder Neuauflage der Herman-Schlacht.
Solange halt diese Rechten mit ihren Baseballschlägern nicht gerade in unserem eigenen Vorgärten üben.
Und das Bier weiterhin nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 gebraut wird.
Während Kerner quoten- und niveauberuhigt vor sich hinquasselt, geht man in den etablierten Medien wieder zu den Rückblick auf die brutale Geschichte vor 30 Jahren über. Die Schleyer-Entführung. Auch hier in diversen Blogs geschieht das.
Aber was wurde eigentlich damals vor 30 Jahren so im historischen Rückblick betrachtet?
Im Januar 1979 traten die dritten Fernsehprogramme aus dem Schatten der großen ARD und dem ZDF. Eine Fernsehsendung führt zu einer Einschaltquote von 20 Millionen Zuschauern und zu gesellschaftlichen Verwerfungen. Ich erinnere mich sogar noch daran, dass ein Fernsehturm mutwillig sabotiert wurde, um die Ausstrahlung in einem Regionalgebiet zu unterbinden. In den Dritten lief die vierteilige Fernsehserie „Holocaust“, welches die Geschichte der jüdischen Familie Weiss und die Geschichte der Karriere des SS-Obersturmbandführers Erik Dorf erzählt.
30 Jahre nach Nazi-Deutschland. Kerners Hermans-Schlacht war demgegenüber ein laues Lüftchen, was damals los brach. Nun, auch dieser Sturm hatte sich beruhigt.
Geändert haben all die Diskussionen kaum was. Das rechte Gedankengut der ewig Gestrigen verbreitet sich weiterhin wie Schimmel in feuchten Wohnungen. Trockenlegen will es nicht wirklich jemand.
Ich frage mich, warum ich das hier schreibe. Eulen nach Athen tragen kann jeder und ist immer irgendwie opportun. Es ist ruhig geworden um die Herman und ihre eigenen Frauenthesen.
Dafür wird die Schlacht um die Familie auf anderem Felde weitergeführt. Diesmal bekriegen sich ein katholischer Bischof und eine Politikerin.
Ob sowas zielführend ist?
Ich möchte wetten, es dauert auch hier nicht lange und es werden Vergleiche zum Nationalsozialismus gezogen. Als Mittel der eigenen Waffen. Roth gegen Mixa. Wir haben auf einen Kerner-Ersatz dringend schon gewartet.
Dann doch lieber Retroperspektiven auf die Historie Deutschlands.
Vielleicht lernen wir ja noch mal was aus der blutigen deutschen Vergangenheit …
Beim Rumstöbern im Internet nach Fluglinien, welche brasilianische Flughäfen anfliegen, fand ich eine interessante Taxi-Linie:
Die Táxi Aéreo Fortaleza, oder kurz TAF abgekürzt.
Richtig heißt sie TAF Linhas Aéreas S/A und besitzt auch eine Homepage.
Sie fliegt aber nur Regional innerhalb Brasiliens, am liebsten die nordöstlichen Rennstrecken Brasiliens:
Fortaleza, São Luis, Belém, Manus, Salvador, Recife etc..
Insgesamt 16 Flughäfen will sie dieses Jahr im Portfolio nachweisen können (2006: 9 Flughäfen). Und transportiern will die TAF im Jahr 2007 an die 434000 Passagiere (2006: 142.000 Passagiere).
Die TAF verfügt offenbar auch über diverse Fliegzeugtypen. Vorzugsweise Kleinstfliegzeuge wie Learjet C 24 D (6 Passagiere) oder Caravan C 208 (9 Passagiere). Für den kleinen Zwischenhandeltransport (no drugs, please!) gibt es auch ein „Eichhörnchen“ der Firma Eurocopter: den Esquilo.
Und wenn man sich so die Generation der Flugzeuge anschaut, so sind es sicherlich nicht die neusten Fliegzeuge, die die TAF besitzt. Dafür war sie aber im Jahr 2006 pünktlicher und flugausfallsicherer als die VARIG (knapp an einer Pleite vorbei geflogen), die TAM oder GOL.
Wieso schreib ich das?
Die TAF besitzt nämlich auch noch drei Fliegzeuge der Marke Boeing 737 für ca. 115 Passagiere.
Aber auch das ist nicht wirklich interessant.
Interessant finde ich dabei eher, dass ich entdeckte, dass die TAF über einen Frachtflieger der Marke Boeing 737-230 C mit der Seriennummer 20254-230 verfügt.
Genau dieses Flugzeug hatte vor 30 Jahren als Passagierflugzeug eine historische Rolle gespielt hat. Bei der Boeing 737-230 C mit der Seriennummer 20254-230 handelt sich um die „Landshut„, welche 1977 im Zuge der Schleyer-Entführung in Mogadischu von der GSG9 befreit wurde.
Auf diesen Fakt stieß ich über Wikipedia, als ich mich über die TAF informieren wollte.
Allerdings wird es wohl den Wikipediaeintrag nicht mehr allzu lange geben. Er wurde bereits zur Löschung vorgeschlagen.
Argument: „kaum relevant“.
So wird auch diese interessante Historie wohl bald in den Bits und Bytes des Internetnirvanas verschwinden.
Also anschauen, solange es den Beitrag noch gibt:
Die TAF bei Wikipedia
Es war eigentlich nur eine vage Hoffnung, als am Freitag den 12-Oktober die Meldung um die Welt ging, dass Astronomen mit 350 Empfangsschüsseln von jeweils sechs Metern Durchmesser in der Nähe von Hat Creek (Kalifornien) den großen Lauschangriff verwirklichen würden. Federführend sind hierbei das Institut für die Suche nach intelligentem Leben (Seti) und die Universität von Kalifornien. Die ersten 42 Antennen nahmen letzte Woche am Donnerstag ihren Betrieb auf.
Eigentlich wollte man ersten Ergebnissen in 18 Jahren vorzeigen können. Aber jetzt kam den Forschern eine seltsame Nachricht in die Schüsseln rein.
Nein.
Es war nicht jenes „Wow-Signal„:
6EQUJ5.
Die Forscher in Kalifornien erhielten wesentlich klarere Signale.
Am Samstag konnte man noch nichts damit anfangen. Da jedoch gerade der Gouverneur von Kalifornien im Seti-Institut verweilte, hatte man ihm das ganze ungefiltert vorgespielt.
Der Governeur soll überrascht mit den Worten „Woisn döss?“ reagiert haben. Erst mit Hilfe dieser Spontanreaktion von Herrn Schwarzenegger kamen die Forscher dem Signal auf die Spur.
Wie aus unbestätigten Quellen zu erfahren war, soll der aufgefangene Satz in deutscher Sprache gewesen sein und habe „Und hab entschieden, dass ich mit meinen drei Gästen hier weiterrede und Dich – Eva – verabschiede“ gelautet.
Noch ist unklar, was dieser Satz bedeuten soll.
Da aber international der „Blog Action Day„ am heutigen Tag zelebriert wird und man am Seti-Institut auch einen Beitrag dazu leisten wollte, entschloss man sich diesen Satz heute noch zu veröffentlichen.
Der Ursprung des Satzes soll übrigens ein geostationärer Satellit sein. Momentan wird dieser Satellit noch vom SETI-Institut auf Spuren außerirdischer Intelligenz untersucht.
Der Hinweis eines deutschen Studenten, bei den Satelliten handele es sich um den ASTRA-Satelliten, dieses wurde empört als billige OPEL-Reklame abgewiesen.
Weiter Nachrichten folgen.
Guten Abend.
In diversen Blogs wurde es schon angesprochen:
Ist der alleinige Eintrag am 4. Oktober mit dem Banner für „Free Burma“ wirkungsvoll?
Wird die Blogosphäre damit Zeichen setzen können?
Oder sind das alles nur Lippenbekenntnisse?
Ich hatte am 4. ebenfalls das Banner gesetzt.
Und prompt erhielt ich als Kommentar:
Oder bei der nächsten Mahnwache, Sonntag 14.10. 18 Uhr vor der Ludwigskirche in MUC.
Na?
Wie weit geht meine Solidarität jetzt für Burma?
Worte sind schön, aber Hühner legen Eier. Auch fern ab der Blogosphäre der Bits und Bytes, der Eins und Nullen …
Also: Alles Blog-Post, oder was?
Eine einfache, aber wirkungsvolle Nagelprobe dank Lasagnemutti
[Banner gelöscht]
Ist zwar ein Zeichen, aber doch verdammt billig. Da sind persönliches Eintreten besser.
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
wir feiern heute den zweiten Gedenktag für den bedeutenden Tag, an dem es endlich auf unkonventionellem Weg gelang die gesamte rechtsradikale Szene zu verbieten.
Wir würdigen hierbei heute die Verdienste vom Briefträger Heinrich Otto Sturm. Ohne ihn würden wir diesen Tag nicht begehen können. Der Kollege Heinrich Otto hatte nach dem Gaffel-Leut-Urteil in einem Kommentar-Strang bei dem Heise-Verlag die Idee, etwas ähnliches erreichen.
Heinrich Otto Sturm suchte sich übers Internet vierzig Anwälte heraus, die als sehr bis äußerst „abmahnfreudig“ bekannt waren und trug deren Email-Adressen bei den Newsletter der rechtsradikalen Szene ein. Das nachfolgende bescherten uns das, woran Politiker schon seit Jahrzehnten knabberten: Das Verbot für jene rechtsradikalen Vereine, welche immer wieder Mitbürger mit ihrer Einstellung terrorisierten.Denn jeder dieser Anwälte setzte sofort eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung an jene rechten Gesellen auf und stellte diese denen per Einschreiben denen zu. Nun wäre die Zahlung finanziell für jene nur ein Griff in der Portokasse gleich gekommen. Aber die Köpfe der Vereine ignorierten die Schreiben.
Nach dem ersten Erinnerungsschreiben schüttelten diese noch ungläubig den Kopf und schrieben u.a. handschriftliche Drohbriefe zurück. Diese wurden mit erneuter einstweiligen Unterlassungsverfügungen mit hohem Streitwert beantwortet.
Als nach einiger Zeit die abmahnenden Anwälte durchgriffen und die Besitztümer wegen unbeglichenen Rechnungen (Anwaltkosten, Briefmarken und Postanfahrtswege, Verwaltungsgebühren, Rechtsstreitwertfindungskosten, Mahnkostenfindungs, Mahnmehrwertkosten, usw.) pfänden ließen, brachten die Rechten auch deren Anwaltsriege in Stellung. Aber das darauf folgende aufzuhalten, dafür war es da bereits zu spät. Die abmahnwütigen Anwälte pfändeten nicht nur deren Immobilien, sondern auch Internet-Seiten, welche sie an internationale Internet-Heuschrecken verkauften.
Dieses stringente und oft befürchtete Handeln der klagenden Anwälte missfiel nun endgültig den Oberen der rechten Szene und sie aktivierten ihre Schlägertrupps. Da die elektronische Kommunikation aufgrund der Beschlagnahme derer Internetplattformen zusammen gebrochen war, verschickten die Oberen den Marschbefehl zu den abmahnenden Anwaltskanzleien an deren eigene Schlägertrupps mit der normalen Post.
Einen dieser Briefe hätte der Briefträger Heinrich Otto Sturm ausliefern sollen. Er jedoch saß lieber in einer Kneipe und vergaß dort eben jenen Brief.
Der Wirt fand ihn, öffnete ihn und brachte ihn zur Polizei. Im Zuge der Ermittlungen konnte es nicht verhindert werden, dass die betroffenen abmahnenden Anwälte zum Teil lebensgefährlich durch rechte Schlägertrupps verletzt wurden. Denn die Polizei ging zuerst nicht von einer rechtsradikal motivierten Tatplanung der Hintermänner der rechten Szene aus. Erst auf Druck der überregionalen Presse wurden dieser im Nachgang einer Überprüfung festgestellt und sowohl die Schlägertrupps, deren Hintermänner und deren Organisationen wurden dann gemäß des Terrorismusparagrafen §129b festgenommen und eingesperrt. Und erst als dieses Fakten von der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden waren, kam die Legislative der Zustimmung des Verbotsantrag im Bundestag nach.
Somit war nicht nur der ganze rechte Sumpf trocken gelegt, sondern auch das Problem mit dem Abmahnverhalten mancher Anwälte war damit gelöst. Denn auch diese gingen nach deren Genesung ebenfalls den Gaffel-Leuth-Weg durch die Mühlen der Justiz.Heinrich Otto Sturm wurde im übrigen wegen grober Dienstvergehen und Unzuverlässigkeit als Briefträger ohne Pensionsansprüche entlassen und in Folge auch wegen vorsätzlicher, geplanter Veranlassung von Spam rechtskräftig zu zwei Jahre ohne Bewährung in einem besonders schweren Fall – der bekanntlich zur Körperverletzung Unbeteiligter führte – verurteilt.
Heinrich Otto Sturm starb letztes Jahr unter ungeklärten Umständen in seiner Zelle an einer Überdosis von Barbituraten.
Wir wollen seiner gedenken …