Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
wir feiern heute den zweiten Gedenktag für den bedeutenden Tag, an dem es endlich auf unkonventionellem Weg gelang die gesamte rechtsradikale Szene zu verbieten.
Wir würdigen hierbei heute die Verdienste vom Briefträger Heinrich Otto Sturm. Ohne ihn würden wir diesen Tag nicht begehen können. Der Kollege Heinrich Otto hatte nach dem Gaffel-Leut-Urteil in einem Kommentar-Strang bei dem Heise-Verlag die Idee, etwas ähnliches erreichen.
Heinrich Otto Sturm suchte sich übers Internet vierzig Anwälte heraus, die als sehr bis äußerst „abmahnfreudig“ bekannt waren und trug deren Email-Adressen bei den Newsletter der rechtsradikalen Szene ein. Das nachfolgende bescherten uns das, woran Politiker schon seit Jahrzehnten knabberten: Das Verbot für jene rechtsradikalen Vereine, welche immer wieder Mitbürger mit ihrer Einstellung terrorisierten.Denn jeder dieser Anwälte setzte sofort eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung an jene rechten Gesellen auf und stellte diese denen per Einschreiben denen zu. Nun wäre die Zahlung finanziell für jene nur ein Griff in der Portokasse gleich gekommen. Aber die Köpfe der Vereine ignorierten die Schreiben.
Nach dem ersten Erinnerungsschreiben schüttelten diese noch ungläubig den Kopf und schrieben u.a. handschriftliche Drohbriefe zurück. Diese wurden mit erneuter einstweiligen Unterlassungsverfügungen mit hohem Streitwert beantwortet.
Als nach einiger Zeit die abmahnenden Anwälte durchgriffen und die Besitztümer wegen unbeglichenen Rechnungen (Anwaltkosten, Briefmarken und Postanfahrtswege, Verwaltungsgebühren, Rechtsstreitwertfindungskosten, Mahnkostenfindungs, Mahnmehrwertkosten, usw.) pfänden ließen, brachten die Rechten auch deren Anwaltsriege in Stellung. Aber das darauf folgende aufzuhalten, dafür war es da bereits zu spät. Die abmahnwütigen Anwälte pfändeten nicht nur deren Immobilien, sondern auch Internet-Seiten, welche sie an internationale Internet-Heuschrecken verkauften.
Dieses stringente und oft befürchtete Handeln der klagenden Anwälte missfiel nun endgültig den Oberen der rechten Szene und sie aktivierten ihre Schlägertrupps. Da die elektronische Kommunikation aufgrund der Beschlagnahme derer Internetplattformen zusammen gebrochen war, verschickten die Oberen den Marschbefehl zu den abmahnenden Anwaltskanzleien an deren eigene Schlägertrupps mit der normalen Post.
Einen dieser Briefe hätte der Briefträger Heinrich Otto Sturm ausliefern sollen. Er jedoch saß lieber in einer Kneipe und vergaß dort eben jenen Brief.
Der Wirt fand ihn, öffnete ihn und brachte ihn zur Polizei. Im Zuge der Ermittlungen konnte es nicht verhindert werden, dass die betroffenen abmahnenden Anwälte zum Teil lebensgefährlich durch rechte Schlägertrupps verletzt wurden. Denn die Polizei ging zuerst nicht von einer rechtsradikal motivierten Tatplanung der Hintermänner der rechten Szene aus. Erst auf Druck der überregionalen Presse wurden dieser im Nachgang einer Überprüfung festgestellt und sowohl die Schlägertrupps, deren Hintermänner und deren Organisationen wurden dann gemäß des Terrorismusparagrafen §129b festgenommen und eingesperrt. Und erst als dieses Fakten von der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden waren, kam die Legislative der Zustimmung des Verbotsantrag im Bundestag nach.
Somit war nicht nur der ganze rechte Sumpf trocken gelegt, sondern auch das Problem mit dem Abmahnverhalten mancher Anwälte war damit gelöst. Denn auch diese gingen nach deren Genesung ebenfalls den Gaffel-Leuth-Weg durch die Mühlen der Justiz.Heinrich Otto Sturm wurde im übrigen wegen grober Dienstvergehen und Unzuverlässigkeit als Briefträger ohne Pensionsansprüche entlassen und in Folge auch wegen vorsätzlicher, geplanter Veranlassung von Spam rechtskräftig zu zwei Jahre ohne Bewährung in einem besonders schweren Fall – der bekanntlich zur Körperverletzung Unbeteiligter führte – verurteilt.
Heinrich Otto Sturm starb letztes Jahr unter ungeklärten Umständen in seiner Zelle an einer Überdosis von Barbituraten.
Wir wollen seiner gedenken …