Behördlicherseits freizuhalten. Hm.
Freizuhalten von Behörden-Menschen? Oder durch Behörden-Mitarbeitern? Oder gilt das Freihalten-Gebot nur für Behörden-Menschen, weil jene prinzipiell einfach zu raumgreifend sind? Oder ist das gar ne offene indirekte Botschaft der Behörde an den Leser gefälligst freizuhalten?
Und überhaupt Ein- und Ausgänge: Was ist mit Durchgänge? Gelten solche Aushänge auch für Mittelgänge?
Bei solchen Fragen habe ich antwortlicherseits renitenterdings immer einen Hänger unerklärlicherweis . . .
