Behördlicherseits freizuhalten. Hm.
Freizuhalten von Behörden-Menschen? Oder durch Behörden-Mitarbeitern? Oder gilt das Freihalten-Gebot nur für Behörden-Menschen, weil jene prinzipiell einfach zu raumgreifend sind? Oder ist das gar ne offene indirekte Botschaft der Behörde an den Leser gefälligst freizuhalten?
Und überhaupt Ein- und Ausgänge: Was ist mit Durchgänge? Gelten solche Aushänge auch für Mittelgänge?
Bei solchen Fragen habe ich antwortlicherseits renitenterdings immer einen Hänger unerklärlicherweis . . .
**das ist Amtsdeutsch**
Davon verstehen wir nicht Beamten nix.
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Deutschtests werden behördlicherseits wohl nicht gemacht, sonst blieben wir von so einem Krampf verschont. :))
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Und das in Zeiten des Deutschtests … :>>
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Witziges Fundstück. Und das Beste ist, die Verfasser solcher Texte merken nix.
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