Vorwort:
Mit »Infodump« wird jener Inhalt eines Textes bezeichnet, der den Leser bis zum Erbrechen mit Fakten füttert. Dieses werde ich mit diesem Text durchführen. Immer wieder unterbrochen wird die Darstellung von tatsächlichen Fakten von den Zitaten aus dem Geschäftsbericht 2009 der »Bundesanstalt für Arbeit« ( BA ), welcher bereits am 23. März 2010 geschrieben wurde, welcher aber erst jetzt beim SPIEGEL und durch ihn Aufmerksamkeit erregt hat. Wer »Infodump« nicht mag, könnte hier deswegen nen Hals bekommen. Leider. Ich konnte den Inhalt nicht anders aufbereiten. Leider.
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Monatlich verzeichneten die ARGEn bzw. Agenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung durchschnittlich einen Zugang von ca. 100.000 Neukunden.
In ihrer Stimme war ein Zittern zu hören.
Sie war aufgeregt.
Ob ich ihr Geld leihen könnte, war ihre sehr vorsichtige Frage. Sie würde es mir zurückzahlen, fügte sie hastig hinzu. Sie bräuchte sie zögerte, bevor sie die Summe nannte deutlich über 1.000 Euro. Es wurde still in der Telefonleitung. Beiderseitiges Schweigen.
Sei der Mensch edel, hilfreich und gut?
Ich weiß es nicht. Muss ich?
Warum, war meine Frage an sie.
Sie müsse Geld an die ARGE zurückzahlen. Sie hatte in den letzten zwei Monaten Geldleistungen von der ARGE erhalten, das Geld fürs Leben aber bereits ausgegeben und nun hätte die ARGE den damaligen Bescheid widerrufen. Sie hätte zu viel Geld erhalten gehabt.
Im Zusammenhang mit Leistungsmissbrauch verfolgen die Grundsicherungsstellen Ordnungswidrigkeiten und leiten Fälle mit Verdacht auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung sowie Fälle mit begründetem Straftatverdacht an die Staatsanwaltschaft weiter. Daneben bearbeiten sie auch Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten.
Vor einem Vierteljahr hatte ihr Leben eine neue Wendung erfahren. Nach diversen Streitereien war ihr Zusammenleben mit ihrem damaligen Lebensgefährten auf Grund gelaufen. Er besorgte sich eine neue Wohnung und zog aus. Sie blieb mit ihren drei Kindern auf der Mietwohnung sitzen, deren Miete sie nicht zahlen konnte. Sie schaffte es auch nicht, eine neue Wohnung für sich zu finden. Denn kurz davor war sie auch noch arbeitslos geworden. Alleinerziehend, Nicht-Deutsche, arbeitslos und wohnungssuchend sind in München vier unseelige Faktoren, mit deren am teuren Wohnungsmarkt kein Staat zu machen ist. In ihrer Not ging sie zur ARGE. Dort fand sie Hilfe und Unterstützung, ihr Lebensunterhalt bestreiten zu können. Es kostete sie einen Haufen Papiere, die sie als Ausländerin nicht vollkommen durchblickte, die sie aber mit meiner Hilfe alle auf die Reihe bekam.
Sie erhielt auch Beratungstermine der ARGE. In einem der Termine wurde seitens der Sachbearbeiterin festgestellt, dass aufgrund des Profils mit den Stärken meiner Bekannten dringend deren Deutschkenntnisse verbessert werden müssten, damit sie erheblich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekommen würde. Sie erhielt einen Gutschein über einen Deutschkurs.
Meine Bekannte war glücklich.
Da es insbesondere in der aktuellen Krisensituation Menschen mit geringer Qualifikation besonders schwer haben, eine neue Beschäftigung zu finden, hat der Verwaltungsrat gemeinsam mit dem Vorstand eine gezielte Initiative zur Flankierung des Strukturwandels auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieser Initiative stehen zusätzliche Haushaltsmittel bereit, um mehr Arbeitslose ohne Berufsabschluss zu einem qualifizierten Abschluss zu führen. Des weiteren wird der Verwaltungsrat weiterhin darauf drängen, dass die BA ihr Dienstleistungsangebot insgesamt kontinuierlich verbessern wird.
Ihr Glück dauerte aber nicht lange an. Die Sachbearbeiterin wurde versetzt und sie erhielt einen Sachbearbeiter. Dieser glänzte gleich dadurch, dass er ihren Gutschein annullierte. Meine Bekannte so erklärte er ihr am Telefon bräuchte keinen Deutschkurs sondern eine Arbeitsstelle. Und aufgrund ihres Ursprungsland bot er ihr auch gleich einen Job in einer italienischen Eis-Diele an. Dort benötige sie keine profunden Deutschkenntnisse, so der Mann und sie könne sich aufgrund ihrer Herkunft auch so verständen.
Die BA lässt ihre Kunden regelmäßig nach wissenschaftlichen Methoden von einem externen Unternehmen zur Zufriedenheit mit den Dienstleistungen der BA befragen. [ ] In der letzten Befragung beurteilten die Leistungsempfänger die Dienstleistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt mit „befriedigend“ (Gesamtzufriedenheit: 2,8 nach Schulnotensystem). Knapp 40 % der Befragten bewerten die Servicequalität der ARGEn sogar mit den Noten 1 oder 2.
Meine Bekannte war nicht mehr glücklich, eher angefressen.
Noch stärker angefressen war sie, als sie eine Wohnung gefunden hatte, die knappe 20 Euro über den Förderungshöchstsatz der ARGE lag, aber deren Lage garantierte, dass die Kinder die Schule nicht wechseln müsste. Sie versuchte den ARGE-Mitarbeiter zu kontaktieren, erreichte aber nur den Anrufbeantworter. Knapp eine Woche später – der potentielle Vermieter drohte sich einen anderen Mieter zu suchen – erreichte sie ihren Sachbearbeiter eher zufällig in einer zeit, wo er nach Anrufbeantworteransage eigentlich nicht zu erreichen gewesen wäre. Der Sachbearbeiter verneinte kurz und knapp die Anfrage nach finanzieller Hilfe. Als sie nach den Gründen fragte, warum sie keine finanzielle Hilfe für jene Wohnung erhalten würde, erhielt sie nur ein dahin gerotztes »Darum nicht«, und als sie verärgert nachfragte, pfiff der Sachbearbeiter wie bei einem Hund, um sie zum Schweigen zu bringen. Sie – so der Sachbearbeiter – solle sich nicht aufregen, aber die Miete läge eindeutig über den Höchstsatz und da gebe es keine Unterstützung. Er habe zu entscheiden und seine Entscheidung sei nun mal ein „nein“, also brauche sie sich nicht mehr aufzuregen. Klar? Danach war das Gespräch beendet.
Bei jenem Gespräch hörte ich zufällig mit und für soviel Unpragmatismus und Regelhörigkeit gepaart mit Hirnverbrandheit hatte ich ihn schon gerne in einer spätrömischen Dekadenz-Arena den Löwen zum Fraße vorgeworfen.
Innerlich in meinen Gedanken. Es wäre mir ein befriedigendes inneres gewesen.
Die Worte, die meine Bekannte für das Verhalten des Sachbearbeiters fand, möchte ich hier nicht wiedergeben. Sie waren schärfer. Und sie waren alle gerechtfertigt. Aber eigentlich noch zu schwach für diesen Sachbearbeiter im Dienste der Steuerzahler.
Das Gesamturteil zur Zufriedenheit mit den Mitarbeitern lag bei 2,5 [ ]
Nun, knapp ein Monat später hatte sie einen neuen Job gefunden, ohne den fragwürdigen Job der Eisdiele annehmen zu müssen. 40 Wochenstunden. 1100 Euro netto. Wie es erforderlich war, unterrichtete sie Arbeitsamt und ARGE darüber.
Und damit begannen ihre Probleme.
Die Grundsicherungsstellen leiteten im Jahr 2009 rund 224.700 […] Verfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat ein. […] Rund 49.200 […] Fälle wurden wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung weitergeleitet, in weiteren rund 15.700 […] Fällen wurde der Fall mit einem begründeten Straftatverdacht an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Wegen des Vorliegens einer Ordnungswidrigkeit ahndeten die Träger ca. 77.800 […] Verstöße und setzten dabei Verwarnungs- bzw. Bußgelder in einer Gesamthöhe von 9,7 […] Mio. EUR fest.
Das Arbeitsamt reagierte normal. Es stellte mit dem letzten Tag der Arbeitslosigkeit die Zahlungen nach ALG I ein. Und das war der 23. Mai, denn am 24. Mai war ihr Arbeitsbeginn.
Auch die ARGE reagierte. Sie forderte bis zum Ende des Monats die Lohnbescheinigung ein. Der Arbeitgeber meiner Bekannten konnte diesen Wunsch nicht erfüllen. Die Bescheinigung konnte aus firmenorganisatorischen Gründen erst am Ende des nächsten Monats ausgegeben werden könnte.
Meine Bekannte informierte die ARGE. Diese oder besser gesagt der Sachbearbeiter mit Faible seine Klientel wie Hunde zurechtzuweisen reagierte prompt und forderte sie schriftlich auf, sie solle vorläufig bis zum Monatsende die Höhe der Lohnzahlung per Kontoauszug nachweisen.
Die Firma überwies ihr den Lohn für die Woche Arbeit zum 1. Juni. Meine Bekannte warf die Kopie des Kontoauszugs bei der ARGE noch am gleichen Abend in deren Hausbriefkasten ein. Danach wartete sie auf den Zahlungseingang der ARGE, damit sie die Miete zahlen könnte. Als die erste Juniwoche verstrichen war und von der ARGE nicht eine einziges Lebenszeichen erfolgt war, rief sie bei der ARGE an und fragte, was los sei. Geschockt erfuhr sie, dass die Zahlung von ihrem Sachbearbeiter wegen Verstoßes gegen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gesperrt worden sei, weil sie den Kontoauszug nicht fristgerecht abgegeben hätte. Der Kontoauszug wäre nicht bis zum Ende des Monats eingetroffen.
Sie zahlte die Miete einstweilen und fuhr dafür ihr Konto deutlich ins Negative, nachdem ihre Bank ihren Dispo entsprechend hochgesetzt hatte.
Das Gesamturteil zur Zufriedenheit mit den Mitarbeitern lag bei 2,5. [ ]
Nebenbei, ihr Sachbearbeiter war mittlerweile versetzt worden. Er hatte sich wohl mehrfach bei seinen Kunden im Ton vergriffen gehabt. Meine Bekannte hatte wieder eine Sachbearbeiterin. Und diese hob die Sperrung auf. Das fehlende Geld wurde ihr überwiesen.
Inzwischen hatte meine Bekannte auch die erste Korrektur der Zahlungen erhalten. Das war auch klar. Da sie verdiente, müsste folgerichtig die Zahlung der ARGE nach unten korrigiert werden.
Um so geschockter war sie dann, als sie nach vier Wochen die erste Rückzahlungsaufforderung der ARGE erhielt. Sie hatte inzwischen ihren ersten Lohnzettel erhalten und diesen ebenfalls zur ARGE geschickt. Und sofort reagierte die ARGE und korrigierte die erste Rückzahlungsaufforderung und schickte eine zweite, weil sie ja schon zwei Zahlungen nach der ersten Berechnung geleistet hatte.
Die Rückzahlungsaufforderung war höher.
Heftiger.
Atemberaubend. Im negativen Sinne.
Zu zahlen, sobald die »Bundesanstalt für Arbeit« ihr die Zahlungsaufforderung zugestellt haben würde. Und diese Zahlungsaufforderung kam. Der klassische »Binnen«-Brief: Zu zahlen binnen 14 Tagen.
Meine Bekannte griff zum Hörer und fragte mich stockend, ob ich ihr finanziell aushelfen könnte.
Im Jahr 2009 wurden von den Grundsicherungsstellen ca. 24.850.000 Bescheide erstellt. Davon wurden rund 805.200 mit Widerspruch (3,2 %) und rund 142.700 mit Klage (0,6 %) angefochten.
Kurz darauf war ich bei ihr und hielt den Bescheid der ARGE in den Händen. Bislang hatte ich solche Bescheide noch nie gesehen. Es war klar, dass meine Bekannte mit ihren Deutschkenntnissen diese Bescheide mit all ihrem Geschreibel kaum bis gar nicht verstehen würde. Außer freilich den Satz, dass sie eine vierstellige Summe binnen 14 Tagen zurückzuzahlen hätte.
In folge dieser Neuberechnung hatte sie dann noch die vier Zahlungsaufforderungen der »Bundesanstalt für Arbeit« erhalten. Für jede Person der Bedarfsgemeinschaft: Mutter mit drei Kinder. Jeder der Briefe enthielt die Aufforderung zu zahlen oder falls nicht möglich sich mit der BA in Verbindung zu setzen, um Ratenzahlung zu vereinbaren.
Zwei dieser Zahlungsaufforderungen gingen – nebenbei erwähnt – an zwei ihrer nicht geschäftsfähigen (zu jungen) Kinder. Mir verschlug es beim Lesen die Sprache. Wie sollte eine 9-jährige Tochter und ein 12-jähriger Junge die von ihnen geforderte Beträge zurückzahlen? Im Steinbruch beim Steineklopfen mal schnell Überstunden schieben? So wie die Kinder in Indien? Erwartete die BA wirklich von Minderjährigen, dass diese so reagieren würden, wie man es von Erwachsenen erwartet?
Aber wie kam es zu der Rückzahlungsforderung?
Ich studierte den Berechnungsbögen der ARGE. Irgendetwas konnte nicht stimmen. Denn wäre es so, dass die Rückforderung berechtigt wäre, dann hätte meine Bekannte jenen Job niemals annehmen dürfen. Denn mit Job würde sie weniger zum Leben haben (inkl. Kindergeld und Unterhaltszahlungen) als ohne. Wäre das so, dann würde es bedeuten, dass die Forderungen der Politiker nach mehr Anreizen zur Jobsuche durch Senkung der ARGE-Zahlungen brutale Kürzungen bis hin unter die Hungergrenze von Leistungsbeziehern bedeuten würde. Das Prügeln von Armen in die Marginalität ist ja inzwischen ein globalisierter Sport geworden. Schuld sind die Betroffenen ja per se. Sie hätten ja arbeiten können. Einen Strich gibt es ja in jeder größpßeren Stadt … oder so …
Verwirrt schaute ich nochmals auf den Beginn des Berechnungsbogens, nachdem ich beim ersten Durchschauen die Systematik der Berechnung in etwa verstanden hatte. Und dann fiel mir der Posten »Arbeitslosengeld« ins Auge. Obwohl meine Bekannte zu ihrem Arbeitsbeginn sowohl der BA als auch der ARGE beiden mitgeteilt hatte, dass sie einen neuen Job gefunden hatte, hatte die ARGE weiterhin für die Berechnungen das Arbeitslosengeld als Einkommen mit angesetzt. Damit war klar, wo der Berechnungsfehler lag. Die Rückforderung ergab sich aus der Höhe des angeblich erhaltenen Arbeitslosengeldes verbucht als Einnahmen beim Leistungsbezieher.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der eingelegten Widersprüche um ca. 16.600 bzw. 2,1 % erhöht. Am häufigsten betrafen Widersprüche Leistungen für Unterkunft und Heizung (17,8 %), gefolgt von Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen (17,6 %). In 15,5 % der Widersprüche wurde eine Entscheidung zur Anrechnung von Einkommen und in 7,2 % eine Sanktionsentscheidung beanstandet. Rund 830.200 Widersprüche wurden 2009 abschließend bearbeitet. In 36,3% der Fälle wurde dem Widerspruch ganz oder teilweise stattgeben.
Der erste Anruf galt dem Steller der Zahlungsaufforderung, der »Bundesanstalt für Arbeit«. Denn die 14-Tages-Frist lief. Bei der BA war aber zu erfahren, dass Berechnungsfehler nicht deren Problem sei. Meine Bekannte hätte zu zahlen, daran würde auch ein Widerspruch nichts ändern. Oder sie solle Ratenzahlung vereinbaren. Das würde auch akzeptiert. Sollte sie deren Widerspruch bei der ARGE anerkannt bekommen, dann würde sie das zurückgezahlte Geld direkt von der ARGE zurück gezahlt bekommen. Sie hätte aber auf alle Fälle die ergangene Zahlungsaufforderung zu begleichen.
Ich begann zu begreifen: Die ARGE urteilt, die BA kassiert. Tauchen Rechnungsfehler auf, zahlt die ARGE diese direkt an den Kunden. Einstweilen hat aber der Kunde jegliche Zahlungsaufforderung zu begleichen, egal ob berechtigt oder nicht. Das perfekte duale System und dazwischen der Kunde, der für jedes Missverständnis wegen Verstoßes gegen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten prophylaktisch erst einmal abgestraft wird. Ohne Anhörung der Person und ohne Betrachtung deren wirtschaftlichen Lage.
Ich frage mich nur, woher die ARGE das Geld nimmt, um dem Kunden zu helfen, die Zahlungsaufforderung zu begleichen. Nimmt sie es nachher von dem bei der BA eingezahltem Geld? Oder hat die ARGE ein eigenes Budget für Fehlberechnungen? Oder gleicht die BA nachher das Konto der ARGE aus? Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Wem Gott ein Amt gibt, den nimmt er den Verstand. Oder was sonst?
Im Rahmen der Bearbeitung der Widersprüche und Klagen wurde rund 301.500 Widersprüchen stattgegeben (1,2 % aller Bescheide), darunter 162.300 Fälle (0,7 %) aufgrund fehlerhaften Arbeitens in der Grundsicherungsstelle. Rund 55.800 Bescheide wurden im Klageverfahren aufgehoben oder geändert (0,2 %).
Meiner Bekannten habe ich den offensichtlichen Fehler der Berechnung erklärt. Sie hatte ihn schnell begriffen. Kalte Wut war die Reaktion. Sehr kalte Wut.
Es war klar. Für jeden winzigen Fehler wird der Kunde der ARGE bestraft. Der Kunde steht per se in Verdacht, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten zu verletzen. Daher hat der Kunde seinen Sachbearbeiter mit ausgefüllten Formularen die Entscheidung abzunehmen, ob und wie viel der Kunde als Unterstützung erhält. Nur das Lesen der Formulare kann der Kunde dem Sachbearbeiter noch nicht abnehmen. Und das Mitdenken sowieso nicht. Oder wie kann es sein, dass BA und ARGE informiert sind, dass ein Kunde einen Job begonnen hat, die ARGE aber trotzdem annimmt, der Kunde erhielte weiterhin Leistungen der BA wegen Arbeitslosigkeit. Das widerspricht jedem Allgemeinwissen in diesem unserem lande.
Die Behörden können wenn es darauf ankommt so viele Datenbanken gegenseitig nach Auskunftspflichtverletzungen durchforsten. Hat ein ALG-II-Bezieher ein PKW angemeldet und in Besitz, dann erfährt es die ARGE blitzschnell. Hat der ALG-II-Bezieher ein Konto, von dem die ARGE nicht unterrichtet wurde, die ARGE wird es dem Bezieher heimzahlen. Die ARGE hat ihre Mittel und diese sind nicht ohne.
Aber hier waberte der geistig beschränkte Sachverstand einer Sachbearbeiterin durch den Berechnungsbogen. Und als Kunde muss man noch höflich und nett bleiben, wenn grob fahrlässige Fehler dieser ARGE-Mitarbeiter entdeckt werden. Fehler, die die Kunden in argste finanzielle existenzbedrohende Bedrängnisse bringen können.
Wut beschreibt das Gefühl unvollständig.
Zorn trifft es besser.
Ohnmächtiger Zorn.
Nun. Nicht ganz ohnmächtig. Das Ergebnis war der Widerspruchsbrief, den ich in ihrem Namen schrieb.
Und zu guter Letzt noch das »Happy End«:
Nach dem Widerspruchsbrief kam bei meiner Bekannten ein Anruf der Sachbearbeiterin, dass diese erstens den Aufhebungsbescheid der »Bundesanstalt der Arbeit« über das von ihr erhaltene Arbeitslosengeld benötige und dann als Bestätigung des Aufhebungsbescheids lückenlos alle Kontoauszüge seit dem Aufhebungsbescheid. Nach diesem Stapel kopiertem Papier Abwurf unter Zeugen in dem Hausbriefkasten der ARGE wurden die Berechnungen korrigiert und meiner Bekannten wurde das Geld zur Zahlung an die BA noch vor dem Ende der 14-Tages-Frist überwiesen, damit sie die unberechtigten Zahlungsaufforderungen trotzdem zahlen konnte, ohne sich bei mir Geld zu leihen.
Wichtigste Erkenntnisquelle für Leistungsmissbrauch ist der automatisierte Datenabgleich nach §52 SGB II. Im Geschäftsjahr 2009 haben die ARGEn und Agenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung aufgrund von Erkenntnissen hieraus in rund 136.900 Fällen Überzahlungen festgestellt. Die Schadenshöhe belief sich auf rund 72,2 Mio. EUR.
»Happy End«?
Ich habe bis heute nicht verstanden, warum ARGE und BA Hand in Hand arbeiten, aber wenn es um Geld geht, die rechte Hand nicht mehr weiß, was die linke so anstellt. Dazwischen steht der Bürger und kriegt die nackte Angst ums Überleben, während sich die Mitarbeiter der ARGE und BA aufführen, als besäßen sie ein Königreich mit einem absolutistischen Anspruch. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus. Jedenfalls bedeutet Kundenorientierung nicht den Kunden dem Generalverdacht auszusetzen, nur Arbeit zu verursachen und auch noch potentieller Leistungsbetrüger zu sein.
Wie schrieben Heinrich Alt, Frank-J. Weise und Raimund Becker (alle Vorstand der »Bundesanstalt für Arbeit«) am Anfang ihres Geschäftsberichts 2009?
Unter dem Strich bleibt dennoch eine positive Bilanz. Die BA hat ihren Beitrag in der schlimmsten Wirtschaftskrise nach dem Zweiten Weltkrieg geleistet und sich als wertvoll und unverzichtbar erwiesen. Bei den Koalitionsverhandlungen der neuen Regierung stand daher die Existenzberechtigung der BA nie ernsthaft zur Diskussion.
Für diese Leistung bedanken wir uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die unerwarteten Belastungen schultern mussten. Unser Dank gilt ebenso allen Partnern in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, vor allem unserem Verwaltungsrat und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wie schön, dass der Vorstand der Politik dankt. Schließlich ist diese der Politik verantwortlich und nicht dem Bürger. Da verstehe ich diese Danksagung und kann diesen karnevalistischem Dreigestirn selber nur danken, dass eine Mitarbeiterbenotung von 2,5 (nach deutschem Schulnotensystem) unterm Strich keine ernsthafte Panik verursacht.
Wieso auch? Panik kriegen maximal nur die Kunden. Insbesondere diejenigen, die nicht wirklich gut Deutsch beherrschen (Inländer als auch Ausländer). Bei denen nicht für notwendig erachtet wird, deren Deutschkenntnisse zu fördern. Da wächst der Verdacht, das habe den Zweck, damit jene die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten schneller übersehen, schlechter verstehen und somit Kandidaten werden, gezahltes Geld wieder zurückzuholen. Das hübscht die Bilanzen für Geschäftsberichte auf.
Es soll gespart werden. Aber da, wo gespart wird, da könnte man es sich locker sparen. Denn dabei wird nämlich nichts eingespart. Die Verwaltung dient sich als Selbstzweck und die kostenverursachenden Stellen werden nicht optimiert sondern maximal der Kunde mit seinen Ansprüchen im Sinne jenes Selbstzweckes.
Mir bleibt nur die kalte Wut, schaue ich auf diesen konkreten Fall zurück. Das ganze hat bei meiner Bekannten mit keinem Wimpernschlag etwas mit spätrömischer Dekadenz zu tun.
Vielmehr vermute ich eher bei BA und ARGE die Bäder mit frischer Eselsmilch rumstehen, in denen sich offensichtlich immer gerne eigene derer Mitarbeiter drin rumsuhlen, damit sie auch ein wenig römischer Spätdekadenz verspüren können, von der der Westerwelle dieses Frühjahr seinen Wählern vorgeschwärmt hatte. Denn jener muss sich damit ja aus dem eff-eff auskennen …
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Quellennachweis der Zitate:
öffentlicher Geschäftsbericht 2009 der »Bundesanstalt für Arbeit« (Stand vom 23.3.2010), Seite 5, 9, 34-36;
Es gibt dabei so viele Fußangeln, so dass ein Antragsteller sich schnell – ohne es selber zu wissen – in diesen zu seinem Schaden verhakeln kann. Und dann steht er plötzlich auf der Seite der des Betrugs verdächtigten Antragssteller … :(
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Sparen. Koste, was es wolle? Naja …
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grässlich!
(aber wunderbar niedergeschrieben, vielen dank für diese wahnsinnsarbeit!)
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Ich kann mir sogar vorstellen, wie der Fehler entstand. Die Sachbearbeiterin hat einfach vergessen, die ALG-I-Einnahmen zu nullen. Ein typischer Fehler für PC-Eingaben. Und bei dem Widerruf fiel es ihr ebenfalls auf und dann musste sie wohl ne Checkliste durchgehen (also das Anfordern von Kopien), um abgesichert das ganze zu korrigieren.
Das ganze gleicht wirklich einer kafkaesken Situation.
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Wo Menschen sind, passieren auch Ruppikeiten und Fehler. Na und? Wichtig ist es Betrug zu verhindern. Der Staat zahlt eh schon zu viel drauf.
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Es ist ein Wahnsinn und für den/die einzelne Betroffene eine riesige Gemeinheit! Andererseits blickt man auch etwas ratlos auf diese Monster-Bürokratie. Wenn da etwas schief läuft – und bei dieser Masse an Arbeitsschritten läuft immer irgendwo etwas schief -, ist man als einzelner ( selbst wenn es, wie im Fall deiner Bekannten korrigiert wird,) ausgeliefert wie in einem Kafka-Roman. Gut, dass deine Bekannte wenigstens deine Hilfe hatte.
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Es wäre auch zu schön um wahr zu sein.
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Beileibe kein Einzelfall, leider
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ARGE: Lug & Trug……statt auftragsgemäßes arbeiten:
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eingeräumt, dass im vergangenen Jahr in 162.300 Fällen falsche Hartz-IV-Bescheide erlassen wurden – wegen fehlerhafter Arbeit. Aus dem neuen BA-Jahresbericht 2009 geht hervor, …
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