Damen und Herren, Richter, Staatsanwälte und sehr verehrte Blog-Geschworene:
Unerhörtes trug sich in diesem unserem Lande zu. Ungehörig und ungebührlich.
Angeklagt ist diese Weinflasche:
(zum Vergößern bitte anklicken)
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Sie kam am 31.12. gegen 20:00 Uhr und mogelte sich durch den Silvesterabend, sie mogelte sich durch Neujahr, sie wollte auch den Heiligen Drei Sternsingern nicht geopfert werden. Diese Flasche weigert sich beharrlich seit 1976 ihrem angedachten Schicksal entgegen zu gehen.
Liebe verschworene Geschworenen von blog.de, liebe Gäste und inkognito-Lesende, es ist an Ihnen jetzt das Urteil zu verkünden. Walten Sie ihres Amtes, die Flasche hört euch geduldig zu.
An Weinstein erinnere ich mich nicht, nein. Vielleicht etwas Bodensatz. Aber, wie gesagt, eine Menge Schwund durch den geschlossenen Korken…
Ob Essig oder nicht, das hat ein wenig was von Schrödingers Katze, findest du nicht?
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Hätte ich zwei Flaschen, ich würde es riskieren. Aber ich wage es nicht. Sollte es nachher Essig sein, das Ärgerpotential wäre zu heftig …
Hatte die 86’er Weinstein? Die obige hat davon viel. Zumindest denke ich, dass der Belag da drin es ist.
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Also… die ’86er Spätlese Rheinhessen, die ich vor zweieinhalb Jahren öffnete, war exzellent – das Lagern hat sich gelohnt. Allerdings war die Flasche bei unberührtem Korken zu 1/3 leer, was mir Rätsel aufgibt.
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Da bleibt ja wohl nur noch ein nachdrückliches, unweigerliches, unaufschiebares (sozusagen ohne Revision!) mit kräftigem Nachdruck ausgesprochenes
PROST!
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Oha, ne ganz späte Spätlese!
Da der Inhalt höchstwahrscheinlich seinen Zenit überschritten hat, würde ich die Pulle aufheben und so der Nachwelt erhalten.
Wenn Du Platz im Keller brauchst, mach‘ sie auf und probiere vorsichtig. Oder verschenke sie an jemanden, der 1976 geboren wurde, geheiratet hat oder so. Dann haben die den schwarzen Peter.
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Naja, das wäre vielleicht noch etwas lange hin, aber zum 40. u. U. ..?
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Die Geschworenen fühlen sich in ihrer Unabhängigkeit bedroht.
Nach ausführlicher Beratung wird der Angeklagte mangels Beweisen freigesprochen!
PENG! (Hammerschlag)
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Hm. Blutprobe bitte. Sollte noch EKG-positives Resthämoglobin mit Restleukozyten und -phagozyten drinne sein, dann hole ich die Gefängniswärter zur Beratung zusammen.
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33 Jahre alten Weißwein? Ich glaube nicht. Ob er noch als Salatessig taugt?
Oder ist Mosel-Saar-Ruwer Spätlese gnadenlos lange haltbar?
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Stellt das Gericht etwas die Qualifikation der unabhängigen Geschworenen in Frage? Es handelt sich um ausgewiesene Trinker!
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Zum 100ersten? ;)
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Es handelt sich um ein typische Einzelgänger-Flasche, weißer Ausprägung. Gleichaltrige waren nicht auffindbar. Auslieferung nur mit entsprechender Nachweisbefähigungszertifizierung eines Someliers …
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Na, ob der Traubensaft noch gut ist? :>>
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Hm, aufheben bis zum runden Geburtstag..?
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Die Blog-Geschworenen müssen den Verdächtigen erst ausgiebig verkosten, um zu einem gerechten Urteil gelangen zu können. Schicke er bitte einen Karton her, die Prüfung erfolgt unmittelbar nach Eingang.
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