Das Verwaltungsgericht Köln hat die Vergnügungssteuer der Stadt Köln für rechtens erklärt (Az.: 23 K 4180/04 u.a.). Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom Dezember 2003 (modifiziert allerdings zum 1. Januar 2006) besteuert „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- , FKK- und Swingerclubs“ und „das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, z.B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen“.
Wohlgemerkt, werter Leser:
Privater Sex muß in Köln noch nicht in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Freibeträge für privaten Sex gibt es auch noch nicht.
Na, da sage ich mal ein dreifach donnerndes „Kölle alaaf“ …
Wieso ich kenne helaau!!!!helaau!!!!helaau!!!!helaau!!!!
Bin aus Berlin;)
LikeLike
5 Euro in die „Fehlerverhalten“-Kasse! Schäm dich, das heißt immer noch „Alaaf“!
LikeLike
Kicher genau, helauoooooo!
LikeLike
Aber nur hinter vorgehaltener Hand, gelle ! Sonst kostet es dich gleich ein Kölsch! Alaaf!
LikeLike
Wie ist es mit dem öffentlichen Lachen?
LikeLike