Kein Spaß im Bett – Geld zurück?

Ist für Deutsche der Koitus im Urlaub einklagbar?
Nun, wohl kaum bis überhaupt nicht.
Aber dann doch wohl eine Minderung des Reisepreises um 20%, wenn der Beischlaf mit dem Mitreisenden im gemeinsamen Hotelzimmer aus bestimmten Gründen nicht vollzogen werden kann, oder?
Sozusagen als Lustgewinnverlust?
Man kann es zumindest versuchen.
Und es wurde versucht.
Näheres hier.

5 Gedanken zu „Kein Spaß im Bett – Geld zurück?

  1. Oh, Gott, Das wird ja hier immer schlimmer. Jetzt muss sich die Flughafenpolizei bei den Passagieren bedienen, weil sie selber das Geld nicht mehr haben, sich sowas zu kaufen …
    Schlimm isses, wirklich schlimm mit dieser Finanznot … :(

    ;)

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