Eine Telefongesellschaft (nein, nicht der rosa Riese, sondern eine Call-by-call) mahnt Telefonkosten an. Eine Antwort folgt übers Internet, dass bezahlt worden sein. Dabei waren Scanns der entsprechenden Belege. Der E-Mail-Server der Telefongesellschaft verweist auf eine andere E-Mail-Addy für Reklamationen. Aber jene E-Mail-Addy akzeptiert prinzipiell keine E-Mail-Anhänge. Gut. Es wird das ganze als Fax gesendet. Danach sicherheitshalber noch per Einschreiben mit Rückschein. Einen Monat später trifft ein Brief einer Anwaltskanzlei ein. Sie fordert Geld im Namen der Telefongesellschaft ansonsten würde es vor Gericht gehen. Die Drohgebärden lassen den Angeschuldigten in eine persönliche Krise schlittern. Im Endeffekt braucht der Beschuldigte keinen Anwalt und zahlt keinen Cent. Die klagende Partei hatte Rechtsschutz.