Streithansel GmbH & Co.KG

Da ist die Hausfrau, die ihr großes Aquarium über EABY verkauft hat und von der Versicherung Geld für den angeblichen Aquariumsbruch in deren Wohnung kassierte: für angebliche Renovierungskosten und den Restwert des ehemaligen Aquariums. Sie versucht von ihrem 400-Euro-Arbeitgeber angeblich zugesagte 2000 Euro Monatsverdienst für drei Monate als Kellnerin einzuklagen. Sie fühlt sich völlig sicher, denn sie ist ja rechtsschutzversichert. Als Zeugin benennt sie dabei ihre damalige Freundin. Ihre Freundin will sich aber nicht auf so ein abgekartetes Spiel einlassen, da es für sie reinste Abzocke ist und sie bei der Sache mit dem Aquarium schon von ihrer Freundin negativ erstaunt war. Das Gericht sendet einen ersten
Termin.
In der Zwischenzeit ist die Hausfrau von der Polizei wegen 15.000 illegalen Musikstücken auf ihrem PC hoch genommen worden und darauf in die Türkei zu ihren Eltern geflohen. Ihr Anwalt wird von ihr per Telefon instruiert. Sie ist ja rechtsschutzversichert. Als ihre Freundin dann ihr Erscheinen zum Gerichtstermin absagen will, wird dieses mit der Drohung auf Anzeige wegen Prostitution im Sperrbezirk erwidert. Zeugen könne jene Hausfrau in ihrem türkischen Umfeld locker benennen, schreibt sie alles explizit per SMS. Das Verfahren gegen den Arbeitgeber wird eingestellt, weil die Hausfrau nicht persönlich erscheint. Sie hat Wind davon bekommen, dass die Polizei ebenfalls im Gerichtssaal auf sie warten würde.